Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Supsuppliers BV

Artikel 1 - Allgemein

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten die folgenden Definitionen:

  • Anbieterdie Gesellschaft mit beschränkter Haftung Supsuppliers, mit Sitz in (6921 RZ) Duiven, Impact 69-h, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 78295416.
  • Kupferjede natürliche oder juristische Person, die mit dem Verkäufer über den Abschluss eines Vertrags verhandelt und/oder einen Vertrag mit dem Verkäufer abschließt.
  • VereinbarungEin Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, auf dessen Grundlage der Verkäufer Produkte liefert.
  • Produkte: Waren, Dienstleistungen und/oder Beratung des Verkäufers im weitesten Sinne des Wortes.

1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge und für alle damit zusammenhängenden (Rechts-)Handlungen des Verkäufers und des Käufers. Im Falle von Konflikten hat der Vertrag Vorrang vor den Bedingungen.
1.3 Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, wie auch immer benannt, wird vom Verkäufer ausdrücklich widersprochen.
1.4 Abweichungen von diesen Bedingungen und vom Vertrag sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich festgelegt werden und nur einmalig gelten.
1.5 Im Falle der Nichtigkeit, Aufhebung oder anderweitigen Unanwendbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig anwendbar. Soweit möglich, wird die ungültige, annullierte oder unanwendbare Bestimmung angewandt.
1.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen an den Bedingungen vorzunehmen, wobei die geänderten Bedingungen ab dem mitgeteilten Datum und nach Übersendung der geänderten Bedingungen an den Käufer gelten.

Artikel 2 - Abschluss von Vereinbarungen
2.1 Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen und Erklärungen, die vom Verkäufer oder in seinem Namen abgegeben werden, sind völlig unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn ein schriftlicher, von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag zustande kommt oder wenn der Verkäufer dem Käufer eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder schriftlich zusendet, wobei die Auftragsbestätigung in diesem Fall als korrekte und vollständige Darstellung des zwischen Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrags gilt.
2.3 Wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen und auch keine Auftragsbestätigung versandt wurde, sind die Parteien dennoch gebunden, wenn der Verkäufer mit der Ausführung des Vertrags beginnt. In diesem Fall gilt die Rechnung als Bestellung des Käufers und als korrekte Darstellung des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer. 2.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, diesen Vertrag und/oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

Artikel 3 - Preise und Zahlung
3.1 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Euro ohne Mehrwertsteuer, sonstige Kosten, Steuern, Abgaben, Zölle und gesetzlich vorgeschriebene Ein- und Ausfuhrabgaben. Bei Zahlung in Fremdwährung trägt der Käufer das Wechselkursrisiko.
3.2 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Kostenfaktoren und Selbstkostenbestandteilen, wie z.B.: Einfuhr- und Ausfuhrzölle, Fracht und Versicherung, Entladekosten, Abgaben und Steuern, Rohstoffe, Strom und Gas, von Dritten bezogene Produkte und Dienstleistungen, Löhne, Sozialabgaben und Versicherungsprämien. Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich die Preise der Kostenfaktoren gegenüber den dem Vertrag zugrunde liegenden Preisen erhöht haben. Der Käufer verpflichtet sich, eine Preiserhöhung von 10% zu akzeptieren.
3.3 Die Zahlungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Der Käufer hat die in Rechnung gestellten Beträge ohne Abzüge, Rabatte oder Verrechnungen zu zahlen und ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen.
3.4 Alle Zahlungsbedingungen sind endgültig. Wenn innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt ist, ist der Käufer sofort in Verzug und werden alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, gleich aus welchem Grund, sofort fällig. In diesem Fall schuldet der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung die gesetzlichen Handelszinsen (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) über dem Rechnungsbetrag. Darüber hinaus gehen im Falle eines Zahlungsverzugs alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf 15% der Hauptsumme, einschließlich Mehrwertsteuer, mit einem Mindestbetrag von 250 € festgesetzt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine Entschädigung für die tatsächlichen Kosten zu fordern, wenn diese Kosten höher sind, und unbeschadet der Kosten eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens.
3.5 Reklamationen bezüglich einer Rechnung müssen dem Verkäufer innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt und der Käufer hat seine Rechte wahrgenommen. Eine Reklamation führt nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung.
3.6 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung oder jegliche Form von Sicherheit zu verlangen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpfändungen und Bankgarantien, wobei der Käufer verpflichtet ist, daran mitzuwirken.

Artikel 4 - Lieferung und Lieferzeiten
4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen ab Werk und die Produkte reisen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert zu berechnen.
4.3 Bei den angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben und nicht um strenge Fristen. Überschreitungen der Lieferzeiten berechtigen den Käufer nicht zu Schadensersatz, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vor.
4.4 Die Produkte erfüllen zum Zeitpunkt der Lieferung die Anforderungen, die die in den Niederlanden geltenden Gesetze und Vorschriften an die Produkte stellen. Wenn der Käufer die Produkte außerhalb der niederländischen Grenzen verbringt oder anbietet, muss der Käufer selbst für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Vorschriften sorgen.

Artikel 5 - Werbung und Qualität
5.1 Beanstandungen bezüglich der Menge der gelieferten Produkte sowie Beanstandungen wegen Mängeln oder Beschädigungen müssen sofort nach der Lieferung erfolgen und vom Käufer auf der dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Quittung vermerkt werden; danach müssen die Beanstandungen ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen erfolgen. Qualitätsbeanstandungen oder Abweichungen von den Spezifikationen sowie sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe von Gründen geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Fristen erlischt das Reklamationsrecht, und Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlung.
5.2 Das Reklamationsrecht erlischt, wenn der Käufer die Produkte im weitesten Sinne des Wortes verarbeitet hat, z.B. verarbeitet oder vermischt hat.
5.3 Wenn die Reklamation begründet ist, wird der Verkäufer nach seinem Ermessen entweder eine Gutschrift erteilen oder ein (ähnliches) Ersatzprodukt liefern, allerdings erst nach Rücksendung der ursprünglich gelieferten Produkte. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, (weiteren) Schadenersatz zu leisten. Gutschriften werden grundsätzlich nur mit offenen Rechnungen verrechnet und vom Verkäufer nur ausgezahlt, wenn keine offenen Rechnungen oder andere verrechenbare Forderungen bestehen.
5.4 Klagen müssen vom Käufer innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach der rechtzeitigen Geltendmachung unter Androhung des Verfalls erhoben werden.

Artikel 6 - Höhere Gewalt
6.1 Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer gehindert wird, verlängert sich die Frist, innerhalb derer der Verkäufer seine Verpflichtungen erfüllen muss, um die Dauer der höheren Gewalt. Unter höherer Gewalt ist in jedem Fall jeder vom Willen des Verkäufers unabhängige Umstand zu verstehen, wie z.B. besondere Witterungsbedingungen, Krankheit von Personen, die für den Verkäufer arbeiten, Streiks, staatliche Maßnahmen, Kriege, Ausfall von Maschinen und/oder Ausfälle Verzögerungen auf der Beschaffungsseite oder Unmöglichkeit der Beschaffung von z.B. Rohstoffen, Halbfabrikaten, Ausrüstungen, Brennstoffen oder Transportmitteln, Änderungen im Sortiment der Lieferanten, Import- und Exportverbote oder Import- und Exportbehinderungen, Transportbehinderungen, all dies, wenn sie sowohl im Unternehmen des Verkäufers als auch bei seinen Lieferanten auftreten.
6.2 Wenn die Situation höherer Gewalt länger als 2 (zwei) Monate angedauert hat oder feststeht, dass sie länger als 2 (zwei) Monate andauern wird, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag für den Teil aufzulösen, der vom Verkäufer noch nicht erfüllt worden ist.
6.3 Im Falle von höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Artikel 8 - Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor, bis alle seine Forderungen gegenüber dem Käufer aus einem Vertrag oder anderweitig vollständig an den Verkäufer gezahlt sind.
8.2 Solange das Eigentum an den Produkten nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf der Käufer die Produkte nicht an Dritte verkaufen, verpfänden oder ihnen sonstige Rechte daran einräumen, es sei denn, dies geschieht im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit.
8.3 Der Verkäufer hat das Recht auf ungehinderten Zugang zu den in seinem Eigentum stehenden Produkten. Der Käufer ist verpflichtet, mit dem Verkäufer zusammenzuarbeiten, damit der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt durch Rücknahme der Produkte ausüben kann, einschließlich der zu diesem Zweck erforderlichen Demontage.
8.4 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu verwahren.
8.5 Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist und der Verkäufer deshalb die gelieferten Produkte unter Anwendung des Eigentumsvorbehalts zurückfordert, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Käufers.
8.6 Wenn und solange der Verkäufer Eigentümer der Produkte ist, wird der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, wenn diese gepfändet werden (oder gepfändet zu werden drohen) oder anderweitig ein Anspruch auf die Produkte (oder einen Teil davon) erhoben wird. Der Käufer wird auch den Dritten über die (Eigentums-)Rechte des Verkäufers informieren.

Artikel 9 - Aussetzung und Auflösung
9.1 Wenn der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder wenn der Verkäufer vernünftigerweise erwarten kann, dass der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen wird, z.B. wenn er erfährt, dass sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert, ist der Verkäufer berechtigt, die (weitere) Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung auszusetzen, ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte.
9.2 Für den Fall, dass der Käufer:

  • zahlungsunfähig wird, für insolvent erklärt wird, zur gesetzlichen Umschuldungsregelung für natürliche Personen zugelassen wird, seinen eigenen Konkurs oder die Einstellung der Zahlungen oder die Zulassung zur gesetzlichen Umschuldungsregelung für natürliche Personen beantragt, auf sein Vermögen verzichtet oder sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird;
  • unter Vormundschaft gestellt wird oder anderweitig die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen oder Teile davon verliert;
  • seinen Betrieb ganz oder teilweise aufgibt oder überträgt, einschließlich der Einbringung seines Betriebes in eine zu gründende oder bereits bestehende Gesellschaft, oder den Gegenstand seines Betriebes ändert;
  • stirbt;
  • eine Verpflichtung, die ihm kraft Gesetzes oder aufgrund des Vertrags oder der Geschäftsbedingungen obliegt, nicht, nicht rechtzeitig und/oder nicht ordnungsgemäß erfüllt;

Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet seiner sonstigen Rechte.

Artikel 10 - Haftung
10.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer oder Dritte erleiden, es sei denn, diese Schäden sind die unmittelbare Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers.
10.2 Unbeschadet der Bestimmungen des vorigen Absatzes ist die Haftung des Verkäufers auf den Rechnungswert des Teils des Vertrages beschränkt, aus dem sich die Haftung ergibt.
10.3 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden wie Folgeschäden, Verzugsschäden und entgangenen Gewinn oder Umsatz.
10.4 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit (der Verwendung) der Produkte zusammenhängen, und entschädigt den Verkäufer für alle Schäden, die dem Verkäufer durch solche Ansprüche entstehen.

Artikel 11 - Streitigkeiten und anwendbares Recht
11.1 Diese Bedingungen sowie der Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.
11.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen ergeben können, werden ausschließlich vom Landgericht Gelderland, Standort Arnheim, oder einem anderen zuständigen Gericht nach Wahl des Verkäufers entschieden.

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